Was ist eine Scheidungsfolgenberatung nach § 95?

Eltern sind im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, sich über die möglichen Scheidungsfolgen bezüglich ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen. Ziel ist das Wohl des Kindes in Obsorge- und Kontaktrechtsfragen bestmöglich zu sichern.

Inhalte der Beratung:
In der Beratung wird gemeinsam erarbeitet, wie Kinder/Jugendliche in der neuen Lebenssituation optimal unterstützt werden können.

Betroffene Eltern bekommen Unterstützung bei der,

  • Bewältigung der Auswirkungen auf
  • Kinder/Jugendliche
  • Gestaltung des neuen Alltags
  • Bewältigung von Krisen
  • Kontakt- und Ferienregelungen
  • Gestaltung der neuen Situation als Eltern

Wichtige Fragen, die in der Beratung besprochen werden können:

  • Wie erleben Kinder und Jugendliche die elterliche Scheidung unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse, Nöte und Ängste?
  • Welche Rechte und Pflichten der Eltern sind, im Hinblick auf die Fürsorge sowie dem verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen, damit verbunden?
  • Wie lässt sich die aktuelle und zukünftige Lebensgestaltung für die Kinder und Jugendlichen bestmöglich organisieren und wie können positiven Aspekte des neuen Lebensabschnittes aufgespürt werden?

DSA Andreas Raith-Pretterhofer
Sozialarbeiter


T:  (0664) 306 75 75
M: office@weiz-sozial.net


Kosten: Einzelberatung: 55 Euro, Paarberatung: 75 Euro
Dauer: 1 - 1,5 Stunden

Die Beratungsbestätigung dient zur Vorlage bei Gericht.


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