Was ist eine Scheidungsfolgenberatung nach § 95?
Eltern sind im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung dazu verpflichtet, sich über die möglichen Scheidungsfolgen bezüglich ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen. Ziel ist das Wohl des Kindes in Obsorge- und Kontaktrechtsfragen bestmöglich zu sichern.
Inhalte der Beratung:
In der Beratung wird gemeinsam erarbeitet, wie Kinder/Jugendliche in der neuen Lebenssituation optimal unterstützt werden können.
Betroffene Eltern bekommen Unterstützung bei der,
- Bewältigung der Auswirkungen auf
- Kinder/Jugendliche
- Gestaltung des neuen Alltags
- Bewältigung von Krisen
- Kontakt- und Ferienregelungen
- Gestaltung der neuen Situation als Eltern
Wichtige Fragen, die in der Beratung besprochen werden können:
- Wie erleben Kinder und Jugendliche die elterliche Scheidung unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse, Nöte und Ängste?
- Welche Rechte und Pflichten der Eltern sind, im Hinblick auf die Fürsorge sowie dem verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen, damit verbunden?
- Wie lässt sich die aktuelle und zukünftige Lebensgestaltung für die Kinder und Jugendlichen bestmöglich organisieren und wie können positiven Aspekte des neuen Lebensabschnittes aufgespürt werden?
DSA Andreas Raith-Pretterhofer
Sozialarbeiter
T: (0664) 306 75 75
M: office@weiz-sozial.net
Kosten: Einzelberatung: 55 Euro, Paarberatung: 75 Euro
Dauer: 1 - 1,5 Stunden
Die Beratungsbestätigung dient zur Vorlage bei Gericht.